Podologie für Diabetiker - Podomedica Sissach

Podologie für Diabetiker in Sissach

Spezialisierte Fusspflege - krankenkassen-anerkannt über die Grundversicherung.

Podologische Fussuntersuchung bei Diabetes — Podomedica Sissach
Wichtig für Ihre Gesundheit

Warum Podologie bei Diabetes?

Diabetes mellitus kann zu Nervenschäden (Neuropathie) und Durchblutungsstörungen in den Füssen führen. Kleine Verletzungen werden nicht mehr gespürt und heilen schlechter. Ohne regelmässige professionelle Fusspflege können daraus ernsthafte Komplikationen entstehen - bis hin zum diabetischen Fusssyndrom.

Eine regelmässige podologische Behandlung ist daher für Diabetiker keine Option, sondern eine medizinische Notwendigkeit.

Krankenkassen-anerkannt

OKP Grundversicherung

Diabetiker*innen mit diabetischem Fusssyndrom können podologische Behandlungen über die Grundversicherung (OKP) abrechnen - 4 bis 6 Behandlungen pro Jahr.

Verordnungsformular herunterladen (PDF)
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Arztbesuch

Ihr Hausarzt stellt die Diagnose "diabetisches Fusssyndrom" und füllt die Verordnung aus.

2

Verordnung mitbringen

Bringen Sie die vollständig ausgefüllte Verordnung zum ersten Termin mit.

3

Behandlung

Wir führen die podologische Behandlung durch - angepasst an Ihre Bedürfnisse.

4

Abrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab - 4-6 Behandlungen pro Jahr.

Sorgfältige podologische Untersuchung bei Diabetiker*innen — Podomedica Sissach
Kompetenz & Erfahrung

Unser diplomiertes Team

Unser gesamtes Team aus fünf diplomierten Podolog*innen ist für die Behandlung von Diabetiker*innen und weiteren Risikopatient*innen ausgebildet und befugt. Regelmässige Weiterbildungen zu Diabetes, Wundversorgung und Hygiene gehören für uns zum Standard.

Wir arbeiten eng mit Ihrem Hausarzt, Diabetologen und Wundexperten zusammen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Unser Team kennenlernen
Häufige Fragen

FAQ - Podologie & Krankenkasse

Ja - für Diabetiker*innen mit diagnostiziertem diabetischem Fusssyndrom übernimmt die Grundversicherung (OKP) die Kosten für 4-6 podologische Behandlungen pro Jahr. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

Sie benötigen eine vollständig ausgefüllte ärztliche Verordnung mit der Diagnose "diabetisches Fusssyndrom". Bitte nutzen Sie die aktuellste Verordnungsvorlage - fragen Sie Ihren Hausarzt oder kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter.

Wir empfehlen alle 6-8 Wochen eine Behandlung - das entspricht 4-6 Behandlungen pro Jahr. Bei erhöhtem Risiko (Neuropathie, bestehende Wunden) kann ein kürzerer Abstand sinnvoll sein. Ihr Arzt legt die Häufigkeit in der Verordnung fest.

Viele Zusatzversicherungen (Komplementärmedizin, Alternativmedizin) übernehmen podologische Leistungen ganz oder teilweise - auch ohne diabetisches Fusssyndrom. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen. Wir sind bei allen grossen Schweizer Krankenkassen anerkannt.

Podologie ist die medizinische Fusspflege - ausgeführt von diplomierten Fachpersonen (Podologe/Podologin HF oder EFZ). Im Gegensatz zur kosmetischen Fusspflege dürfen Podolog*innen Risikopatienten wie Diabetiker behandeln und über die Krankenkasse abrechnen.

Bei der diabetischen Fusspflege untersuchen wir zunächst Ihre Füsse auf Druckstellen, Hautveränderungen und Durchblutung. Dann folgt die schonende Nagelpflege und Hautbehandlung mit besonderer Vorsicht. Abschliessend erhalten Sie individuelle Pflegeempfehlungen für zu Hause.

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