Preisliste - Podologie Kosten & Krankenkasse
Transparente Preise für alle unsere podologischen Dienstleistungen.
Faire und transparente Preise
Unsere Preise richten sich nach der Dauer und Art der Behandlung. Die Dauer wird individuell nach Ihrem Befund festgelegt. Bei der Erstbehandlung planen wir zusätzliche Zeit für die Befundaufnahme ein.
Die Instrumentenaufbereitung sowie die Hygienevorkehrungen gemäss den Vorgaben des Hygieneratgebers vom SPV sind im Behandlungspreis inkludiert.
Befundaufnahme bei Erstbehandlung: 15 Min. / CHF 15.00
Podologische Fusspflege
Teilbehandlungen
Verbandwechsel
Nagelprothese mit Gel oder Acryl
Je nach Aufwand und Material.
Nagelkorrekturspangen
Orthesen (Silikon)
Je nach Aufwand und Material.
Massage & Weiteres
Hausbesuche
Hausbesuche können ausschliesslich telefonisch vereinbart werden.
OKP Grundversicherung
Diabetiker*innen haben Anspruch auf 4-6 podologische Behandlungen pro Jahr, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP / Grundversicherung) abgerechnet werden.
Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abklärung mit Ihrer Krankenkasse.
Zahlungsmethoden
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden:
Krankenkasse & Podologie
Für Diabetiker*innen mit diagnostiziertem diabetischem Fusssyndrom ja: Die Grundversicherung (OKP) übernimmt 4-6 podologische Behandlungen pro Jahr. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Für alle anderen Patienten lohnt sich ein Blick in die Zusatzversicherung - viele Kassen übernehmen podologische Leistungen unter Komplementärmedizin auch ohne diabetisches Fusssyndrom.
Die Grundversicherung zahlt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Diagnose Diabetes mellitus mit diabetischem Fusssyndrom, ausgestellt von Ihrem Hausarzt oder Diabetologen, plus eine vollständig ausgefüllte ärztliche Verordnung. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Podologie für Diabetiker.
Die OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) ist die gesetzliche Grundversicherung in der Schweiz. Podologische Behandlungen für Diabetiker wurden als Pflichtleistung aufgenommen, d.h. alle Krankenkassen müssen diese Kosten übernehmen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Viele Zusatzversicherungen im Bereich Komplementär- oder Alternativmedizin übernehmen podologische Behandlungen teilweise oder ganz - auch ohne diabetisches Fusssyndrom. Die genauen Bedingungen variieren je nach Kasse und Modell. Wir empfehlen, bei Ihrer Versicherung nachzufragen. Podomedica ist bei allen grossen Schweizer Krankenkassen anerkannt.
Podologie ist die medizinische Fusspflege - ausgeübt von diplomierten Fachpersonen (Podologe/Podologin HF oder EFZ). Im Gegensatz zur kosmetischen Fusspflege (Pediküre) dürfen Podolog*innen Risikopatienten wie Diabetiker behandeln, medizinische Instrumente verwenden und über die Krankenkasse abrechnen.
Fragen zu unseren Preisen?
Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um unsere Leistungen und Preise.